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Wehrdienstsold

Bezahlung im freiwilligen Wehrdienst und im neuen Wehrdienstmodell: kein A-Besoldungsgehalt, sondern gesetzlich fixierter Sold mit Dienstgrad- und Wehrdienstzuschlag, ergänzt um Unterkunft, Verpflegung, Heilfürsorge und Bekleidung als Sachleistung.

Im freiwilligen Wehrdienst und im neuen Wehrdienstmodell gilt kein A-Besoldungsgehalt, sondern ein gesetzlich festgelegter Sold plus Zuschläge — ergänzt um Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung und Heilfürsorge.

Aufbau des Solds

Der Sold besteht aus einem Grundbetrag nach Dienstgrad und Zuschlägen, die mit der Dienstzeit steigen. Weil Unterkunft und Verpflegung gestellt werden, ist der verfügbare Anteil höher, als die Zahl vermuten lässt.

Für die Planung wichtiger als der Sold selbst ist die Anschlussperspektive: Verpflichtung als Soldat auf Zeit, Reservistendienst oder ziviler Weg mit militärischer Vorerfahrung.

Sportlich vorbereitet einsteigen

Der Sold ist gesetzt, die Verwendung nicht. Wer im Basis-Fitness-Test und im Einstellungstest oben liegt, hat bei der Verwendungswahl und beim Sprung in Spezialverwendungen die besseren Karten — dort entstehen später auch die Zulagen.

Häufige Fragen

Bekommt man im Wehrdienst A-Besoldung?+

Nein. Es gilt der Wehrdienstsold mit Zuschlägen; A-Besoldung greift erst als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat.

Muss ich Miete und Essen zahlen?+

Unterkunft in der Kaserne und Truppenverpflegung werden gestellt; für Verpflegung kann ein geringer Eigenanteil anfallen.

Im Kontext

Wehrdienstsold ist Teil der Kategorie Recht & Verwaltung und im Auswahlverfahren-Kontext von Deutschland relevant. Wer sich auf eine Spezialeinheit vorbereitet, sollte diesen Begriff sicher einordnen können — sowohl im theoretischen Teil als auch in der praktischen Umsetzung.

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