Polizeizulage
Monatliche Zulage für Beamte im Polizeivollzugsdienst. Ob sie gezahlt wird, ob sie ruhegehaltfähig ist und wie hoch sie ausfällt, entscheidet jedes Bundesland beziehungsweise der Bund eigenständig.
Die Polizeizulage ist ein monatlicher Zuschlag für Beamte im Polizeivollzugsdienst. Höhe, Ruhegehaltfähigkeit und Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern erheblich.
Wer sie erhält
Anspruch besteht grundsätzlich bei Verwendung im Polizeivollzugsdienst; Verwaltungsverwendungen ohne Vollzugsaufgaben sind ausgenommen. Bei längerer Abordnung oder Erkrankung gelten je Dienstherr Sonderregeln.
Neben der Polizeizulage existieren weitere Zuschläge: Wechselschichtzulage, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Erschwerniszuschläge für besondere Verwendungen (z. B. Tauch-, Sprengstoff-, Diensthundedienst).
Warum die Ruhegehaltfähigkeit wichtig ist
Ist die Zulage ruhegehaltfähig, erhöht sie die Pensionsbemessungsgrundlage — über Jahrzehnte ein erheblicher Betrag. Mehrere Länder haben diese Eigenschaft eingeschränkt oder abgeschafft, andere behalten sie ganz oder teilweise bei. Für die Berufswahl lohnt der konkrete Ländervergleich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Polizeizulage?+
Sie unterscheidet sich je Dienstherr und liegt meist im Bereich von rund 100 bis 200 Euro monatlich; maßgeblich sind Bundes- beziehungsweise Landesregelungen.
Ist die Polizeizulage ruhegehaltfähig?+
Das hängt vom Dienstherrn ab: Einige Länder haben die Ruhegehaltfähigkeit gestrichen, andere behalten sie bei.
Bekommt man die Zulage auch in der Ausbildung?+
In der Regel nicht in voller Höhe; Anwärter erhalten je nach Regelung eine reduzierte oder keine Vollzugszulage.
Polizeizulage ist Teil der Kategorie Recht & Verwaltung und im Auswahlverfahren-Kontext von Deutschland relevant. Wer sich auf eine Spezialeinheit vorbereitet, sollte diesen Begriff sicher einordnen können — sowohl im theoretischen Teil als auch in der praktischen Umsetzung.
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Verwandte Begriffe
Monatliche Bezüge für Beamte auf Widerruf während Ausbildung oder Studium. Die Beträge sind brutto ausgewiesen (Lohnsteuer, keine Sozialversicherungsbeiträge) und unterscheiden sich je nach Bundesland, Laufbahn und Ausbildungsjahr deutlich. Verbindlich ist die jeweils aktuelle Besoldungstabelle der Zielbehörde.
Bezahlung während der Beamtenausbildung, etwa im Polizeivollzugsdienst. Sie liegt deutlich unter dem späteren Endgehalt, ist aber vom ersten Ausbildungstag an voll steuerbegünstigt und um freie Heilfürsorge ergänzt.
Im Auslandseinsatz kommt zum Grundgehalt der steuerfreie Auslandsverwendungszuschlag, gestaffelt nach Gefährdungsstufe des Einsatzlandes, plus Sachleistungen (Unterkunft, Verpflegung). Die Stufen werden je Einsatzgebiet festgelegt.
Dauerhafter Beamtenstatus nach erfolgreicher Probezeit, meist nach drei Jahren. Er bringt Unkündbarkeit, Beihilfe und Pensionsanspruch mit sich.
Status nach bestandener Laufbahnprüfung bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit (mehrjährige Probezeit).
Beamtenstatus während Ausbildung oder Vorbereitungsdienst; jederzeit widerrufbar, mit Anwärterbezügen.
