Polizeidiensttauglichkeit (PDT)
Medizinische Eignungsprüfung für den Vollzugsdienst aus Seh- und Hörkraft, BMI, Blutbild, Orthopädie und psychologischer Anamnese.
Polizeidiensttauglichkeit (PDT) ist die medizinische Eintrittskarte in den Polizeivollzugsdienst: Ohne positives Ergebnis der polizeiärztlichen Untersuchung endet das Verfahren unabhängig von Sport- und Testleistung.
Was untersucht wird
Standard sind Anamnese, Blut- und Urinlabor, Belastungs-EKG, Lungenfunktion, Seh- und Hörtest, orthopädische Untersuchung sowie Prüfung von Vorerkrankungen und Dauermedikation. Grundlage sind die Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) und länderspezifische Regelungen.
Bewertet wird nicht der aktuelle Tagesform-Zustand, sondern die Prognose über eine ganze Dienstlaufbahn: chronische Erkrankungen, instabile Gelenke oder starke Sehschwächen werden deshalb strenger gewichtet als einmalige Verletzungen.
| Bereich | Worauf geachtet wird |
|---|---|
| Sehen | Visus mit und ohne Korrektur, Farbsehen, Nachtsehen, Status nach Augen-OP |
| Hören | Audiometrie, Hörverlust in relevanten Frequenzen |
| Bewegungsapparat | Instabilitäten, Bandscheiben, Zustand nach Operationen |
| Innere Medizin | Blutdruck, Herzrhythmus, Diabetes, Asthma |
| BMI | Grenzwerte je Land, meist mit Einzelfallbetrachtung bei Muskelmasse |
| Psyche | Behandlungsbedürftige Erkrankungen, Medikation |
So gehst du vorbereitet hin
Sammle Vorbefunde, Operationsberichte und Impfpass vollständig, kläre offene Punkte vorher beim Facharzt und bring aktuelle Bescheinigungen mit. Wer eine ausgeheilte Verletzung dokumentiert nachweisen kann, entkräftet Rückfragen sofort.
Optimiere kontrollierbare Faktoren: Blutdruck, Blutwerte, Körperzusammensetzung und Sehstärkenkorrektur. Bei Zweifelsfällen ist eine Voruntersuchung beim Hausarzt sinnvoll, um Überraschungen im Verfahren zu vermeiden.
Häufige Fragen
Wer entscheidet über die Polizeidiensttauglichkeit?+
Der Polizeiarzt beziehungsweise der ärztliche Dienst der Behörde auf Grundlage der PDV 300 und landesrechtlicher Vorgaben.
Führt eine Brille zum Ausschluss?+
Nein, entscheidend sind die Grenzwerte für Sehschärfe und Korrektur; viele Länder lassen deutliche Korrekturen zu, teils mit Auflagen.
Kann man die Untersuchung wiederholen?+
Bei behebbaren Befunden ist eine erneute Bewerbung nach Behandlung häufig möglich; dauerhafte Ausschlussgründe bleiben bestehen.
Polizeidiensttauglichkeit (PDT) ist Teil der Kategorie Medizin & Tauglichkeit und im Auswahlverfahren-Kontext von Deutschland relevant. Wer sich auf eine Spezialeinheit vorbereitet, sollte diesen Begriff sicher einordnen können — sowohl im theoretischen Teil als auch in der praktischen Umsetzung.
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Verwandte Begriffe
Geprüft werden Sehschärfe mit und ohne Korrektur, Farbsehen und Gesichtsfeld nach der PDV 300. Brille und Kontaktlinsen sind grundsätzlich erlaubt, solange die korrigierte Sehschärfe und die Grenzwerte der jeweiligen Landesvorschrift erreicht werden.
Messung der Hörschwellen über mehrere Frequenzen. Im Einsatz- und Spezialkräftedienst gelten enge Grenzwerte, weil Funk- und Sprachverständlichkeit unter Lärm sicher sein muss.
In der Polizei dient der BMI meist nur als Screening-Hinweis in der ärztlichen Untersuchung, nicht als alleiniges Ausschlusskriterium. Die Schwellenwerte legen die polizeiärztlichen Untersuchungsrichtlinien der jeweiligen Behörde fest.
Urin- oder Bluttest auf Betäubungsmittel im Rahmen der Eignungsuntersuchung. Ein positiver Befund führt bei Polizei und Bundeswehr regelmäßig zum Ausschluss.
Prüfung mit Ishihara-Tafeln; eine Rot-Grün-Schwäche kann je nach Verwendung zur Nichttauglichkeit führen.
Ärztliche Eignungsuntersuchung mit orthopädischem, kardiologischem, neurologischem, augenärztlichem und HNO-Teil. Häufigste Ausschlussgründe sind Wirbelsäule, Knie und Sehschärfe.
