🇩🇪DeutschlandRecht & Verwaltung

Besoldung (A-Besoldung)

Gesetzlich geregeltes Gehalt der Beamten nach Besoldungsgruppen (im Polizeivollzug meist A7 aufwärts), nicht frei verhandelbar.

A-Besoldung ist die Besoldungsordnung für Beamte und Soldaten im einfachen bis höheren Dienst: A2 bis A16, gestaffelt nach Amt und Erfahrungsstufe.

Wie sich das Gehalt zusammensetzt

Grundlage ist das Grundgehalt der Besoldungsgruppe in der jeweiligen Erfahrungsstufe. Stufen steigen automatisch mit Dienstzeit, Besoldungsgruppen nur mit Beförderung. Dazu kommen Familienzuschlag (Ehe, Kinder) und funktionsbezogene Zulagen.

Wichtig: Bund und Länder haben eigene Besoldungstabellen. Zwischen einzelnen Bundesländern liegen bei gleicher Gruppe teils mehrere hundert Euro monatlich — der Vergleich lohnt bei der Wahl des Dienstherrn.

GruppeBeispielamtLaufbahn
A7Polizeimeister / Feldwebelmittlerer Dienst / Unteroffizier m. P.
A9Polizeihauptmeister / PolizeikommissarSpitze mittlerer / Eingang gehobener Dienst
A11Polizeioberkommissargehobener Dienst
A13Polizeirat / Erster PolizeihauptkommissarÜbergang höherer Dienst
Typische Einordnung in der A-Besoldung

Was die Besoldung real erhöht

Drei Hebel: Beförderung (neue Besoldungsgruppe), Zulagen durch Verwendung (Wechselschicht, Spezialeinheit, Diensthundeführer, Flugdienst) und der Dienstherr selbst. Der vierte, oft unterschätzte Hebel ist die freie Heilfürsorge bzw. Beihilfe, die den Netto-Vorteil gegenüber der Privatwirtschaft ausmacht.

Für Spezialeinheiten kommen SEK-/Spezialkräfte-Zulagen hinzu, die je nach Land und Verwendung mehrere hundert Euro monatlich betragen.

Häufige Fragen

Was bedeutet A-Besoldung?+

Die Besoldungsordnung A für Beamte und Soldaten in Laufbahnämtern, mit Gruppen von A2 bis A16 und Erfahrungsstufen nach Dienstzeit.

Wie steigt man in der A-Besoldung auf?+

Erfahrungsstufen steigen mit Dienstzeit automatisch, Besoldungsgruppen nur durch Beförderung auf einen höherwertigen Dienstposten.

Warum verdienen Polizisten je Bundesland unterschiedlich?+

Weil Länder ihre Besoldung eigenständig regeln — Grundgehälter, Zulagen und Sonderzahlungen unterscheiden sich deutlich.

Im Kontext

Besoldung (A-Besoldung) ist Teil der Kategorie Recht & Verwaltung und im Auswahlverfahren-Kontext von Deutschland relevant. Wer sich auf eine Spezialeinheit vorbereitet, sollte diesen Begriff sicher einordnen können — sowohl im theoretischen Teil als auch in der praktischen Umsetzung.

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