Jagdkommando (JaKdo)
Spezialeinsatzkräfte des österreichischen Bundesheeres in Wiener Neustadt; Zugang über den Jagdkommando-Grundkurs nach mehrwöchigem Auswahlverfahren.
Das Jagdkommando (JaKdo) ist der Spezialeinsatzverband des österreichischen Bundesheeres. Stationiert in Wiener Neustadt, übernimmt es alle militärischen Spezialoperationen Österreichs — von Aufklärung bis Direktaktion.
Auftrag
Das Jagdkommando führt Spezialaufklärung, Direktoperationen, Geiselbefreiung sowie evakuierungs- und Schutzaufgaben durch. Eingesetzt wird es im In- und Ausland, häufig in EU- und UN-Missionen.
Die Einheit ist klein, hochselektiert und international vernetzt — enge Zusammenarbeit mit KSK, KSM, schweizerischem AAD 10 und US-Partnern.
Grundkurs Jagdkommando
Der Grundkurs gilt als einer der härtesten Lehrgänge des Bundesheeres. Dauer rund 6 Monate. Inhalte: Einzelkämpfer, Patrouillenführung, Sprung, Bergausbildung, Schießen, Sprengen, Sanität.
Voraussetzung ist die bestandene Eignungsprüfung mit Fokus auf Ausdauer (12-Minuten-Lauf, Hindernisbahn), Kraft (Klimmzüge, Liegestütze), Schwimmen und psychologische Eignung.
Jagdkommando (JaKdo) ist Teil der Kategorie Militär – Spezialeinheiten und im Auswahlverfahren-Kontext von Österreich relevant. Wer sich auf eine Spezialeinheit vorbereitet, sollte diesen Begriff sicher einordnen können — sowohl im theoretischen Teil als auch in der praktischen Umsetzung.
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Verwandte Begriffe
Armee-Aufklärungsdetachement 10, Berufs-Spezialeinheit (rund 90 Soldaten) und Kernkomponente des Schweizer KSK.
Testprinzip, kognitive Aufgaben direkt nach körperlicher Belastung zu lösen; zentral im neuen KSK-Verfahren.
Hindernis- und Belastungsstation im KSK-Auswahlkontext.
Heeresverband, dem unter anderem KSK, Fallschirmjäger und Gebirgsjäger für die Krisenreaktion unterstehen.
Spezialisierte Kräfte des Heeres als Zwischenebene zwischen klassischer Infanterie und KSK, etwa in Fallschirmjäger- und Gebirgsjägerverbänden.
Frühere Bezeichnung (Eignungsfeststellungsverfahren) des KSK-Auswahlverfahrens; seit der Reform durch das Potenzialfeststellungsverfahren (PFV) ersetzt.
